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Rechtsanwalt Heiner Wiewer - kompetent beraten, erstklassig vertreten

Der Rechts- und Fachanwalt Herr Heiner Wiewer, seit 1992 im Rechtswesen tätig, hat sich in ausgesuchten Rechtsgebieten spezialisiert. Mit seiner Fachkenntnis, die er in über 25 Jahren Berufserfahrung sammeln konnte, steht er dem Rechtssuchenden hilfreich und tatkräftig zur Seite. Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Heiner Wiewer liegen im Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht. Die Arbeitsphilosophie, welche kompetente Beratung und erstklassige Vertretung vereint, garantiert eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen Herrn Rechtsanwalt Heiner Wiewer und den Klienten. Besonnenheit und Vorausschau werden großgeschrieben, das Eingehen auf jeden Klienten und das Erreichen von konstruktiven Lösungen genießen oberste Priorität. Rechtssuchende werden gewissenhaft, loyal und fair vertreten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unverbindliche Anfragen werden umgehend per Telefon, Mail oder Fax beantwortet. Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch werden individuell ausgelotet und bei der Erstanfrage mitgeteilt. Ist die rechtliche Grundlage geklärt, wird im Beratungstermin auf weitere Kosten, die bei einer Vertretung außerhalb oder auch vor Gericht fällig werden, eingegangen. Fällt eine Rechtsangelegenheit nicht in den Zuständigkeitsbereich von Herrn Wiewer, besteht die Möglichkeit der Beratung und Vertretung in kooperierenden Kanzleien.

Herr Rechtsanwalt Heiner Wiewer ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den Fachanwaltslehrgang für den Fachanwalt im Bereich Versicherungsrecht hat er mit Erfolg absolviert. So berät und vertritt er Rechtssuchende beispielsweise bei Angelegenheiten rund um den Bereich Strafrecht. Hierunter fallen beispielsweise das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelrecht, das Strafvollzugsrecht und das Verkehrsstrafrecht. Herr Wiewer widmet sich darüber hinaus dem Wirtschaftsstrafrecht und der Vermeidung von Untersuchungshaft. Im Rechtsgebiet Verwaltungsrecht kümmert sich Herr Wiewer um die Angelegenheiten der Rechtssuchenden bei Fragen zum Gewerberecht, Versammlungsrecht, Führerscheinentzug, Ausländerrecht, Ausweisungsschutz und bei Visumsklagen. Geht es um Versicherungsrecht berät und vertritt Herr Wiewer seine Klienten kompetent sowohl bei allen Belangen rund um die Fahrzeug-, Feuer-, Gebäude- und Haftpflichtversicherung als auch bei Angelegenheiten, die die private Unfallversicherung, die Rechtsschutzversicherung und die Reiserücktrittversicherung, etc. betreffen.

Die Deckungsanfrage bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung wird als besonderer Service kostenfrei erledigt.

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