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Rechtsanwältin Annette Leissner ist als Fachanwältin für Versicherungsrecht tätig. In ihrer Kanzlei bietet sie ihren Mandanten rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in jeglichen Sachverhalten ihres Rechtsgebiets an.

Über die Rechtsanwältin Annette Leissner

Die Fachanwältin für Versicherungsrecht lebt seit Beginn ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Berlin. Nach Abschluss der Examen und des Referendariats wurde sie im Jahr 1997 als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie war viele Jahre lang Mitarbeiterin des Versicherungsombudsmanns und hat danach ihre eigene Kanzlei gegründet. Sie besucht regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Versicherungsrechts und bleibt dadurch immer am Puls der Zeit und ist über die aktuelle Rechtsprechung informiert. Zudem ist sie Mitglied im Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaften und Vorstand der gemeinnützigen Carl-Seidel-Stifung. Darüber hinaus unterrichtet sie Studierende an der Hochschule für Wirtschaft und Recht im Versicherungsrecht.

Die Kanzlei ist auf Sachverhalte des privaten Versicherungsrechts spezialisiert. Dabei werden alle Mandanten umfassend und individuell beraten und unterstützt. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, übernimmt Rechtsanwältin Leissner die Vertretung vor den jeweiligen Gerichten. Bei der Zusammenarbeit mit den Mandanten legt sie höchste Priorität auf Vertrauen und Diskretion. Die Klienten können sich darauf verlassen, in Rechtsanwältin Leissner eine kompetente und zuverlässige Ansprechpartnerin für ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten gefunden zu haben. Die Anwältin pflegt einen engen und persönlichen Austausch mit den Mandanten und informiert diese fortlaufend über neue Rechtsprechung und Veränderungen in den jeweiligen juristischen Prozessen. Gemeinsam entwickelt die Anwältin mit ihren Mandanten ein rechtliches Konzept zum Umgang mit der juristischen Situation. Dahingehend kann sie jederzeit von ihren Mandanten kontaktiert und bei Rückfragen angesprochen werden.

Der Fokus der juristischen Arbeit liegt auf der Durchführung rechtlicher Prozesse hinsichtlich der sogenannten Personenversicherungen. Dazu gehören insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung. Dahingehend berät die Anwältin ihre Mandanten zu jeglichen Fragestellungen und übernimmt, wenn notwendig und gewünscht, auch die Vertretung und die Kommunikation mit den Versicherungen. Dabei wird jeder Fall individuell inspiziert und bearbeitet und anschließend ein entsprechendes Rechtskonzept entwickelt. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung in Bereich des Versicherungsrechts greift Rechtsanwältin Annette Leissner auf einen großen Erfahrungsschatz zurück, wovon ihre Mandanten nachhaltig profitieren.

Die Abrechnung der Anwaltsgebühren geschieht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei misst sich die tatsächliche Höhe der Gebühren an dem wirtschaftlichen Wert der jeweiligen Rechtsangelegenheit. Abweichend davon kann, wenn gewünscht, aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwältin getroffen werden. Sollte es dahingehend Rückfragen geben, kann die Anwältin jederzeit angesprochen und kontaktiert werden. Bevor die Anwältin tätig wird, unterrichtet sie ihre Mandanten stets über etwaige Gebühren.

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