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Harmsen Utescher Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Harmsen und Utescher bietet ihren Mandanten rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Angelegenheiten an. Diese hat eine langjährige Tradition und wurde im Jahr 1895 Rudolf Ernst Utescher in Hamburg gegründet. Der Ursprung lag in der Abwicklung von Angelegenheiten des Patentrechts. Mittlerweile ist die Rechtsanwaltspartnerschaft breiter gefächert und berät Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Rechtsanwälte beraten eine Vielzahl von großen und mittelständischen Unternehmen aus dem In- und Ausland. Den Mandanten wird ein ganzheitliches Beratungskonzept angeboten, welches viele Rechtsbereiche abdecken kann. Aus diesem Grund sieht sich die Rechtsanwaltspartnerschaft als langfristigen Partner seiner Mandanten und Klienten. Es werden Mandanten und Unternehmen aus jeglichen Branchen rechtlich beraten und vor den jeweils relevanten Gerichten vertreten. In der Zusammenarbeit mit den Klienten legt die Rechtsanwaltspartnerschaft höchste Priorität auf Verlässlichkeit, Vertrauen und Diskretion. Die Mandanten könnte ich darauf verlassen, einen verlässlichen und langfristigen Partner für Rechtsangelegenheiten gefunden zu haben. Rechtsanwälte pflegen einen engen und persönlichen Kontakt mit ihren Mandanten und informieren diese fortlaufend über Entwicklungen in den jeweiligen Prozessen. Neben ihren Tätigkeiten in der Rechtsanwaltspartnerschaft bilden sich die Anwälte ständig fort und sind somit stets bestens über die neuesten Rechtsprechungen und Entwicklungen informiert.

In der Rechtsanwaltspartnerschaft sind viele verschiedene Rechtsanwälte tätig, wodurch eine Vielzahl an Rechtsgebieten in der Beratung abgedeckt werden können. Dazu gehören das deutsche und internationale Markenrecht sowie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht und Wettbewerbsrecht. Die Anwälte sind auf ihrem Tätigkeitsgebieten erfahren. Zusätzlich bietet die Rechtsanwaltspartnerschaft Beratungen und Vertretungen in Sachverhalten des Urheber-, sowie des IT-Rechts an. Auch in Angelegenheiten mit Bezug auf das deutsche oder europäische Kartellrecht kann die Rechtsanwaltspartnerschaft ihre Klienten kompetent beraten und vertreten. Weitere Tätigkeitsgebiete und Beratungsschwerpunkte sind das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht, das Lebensmittel- und Kosmetikrecht, sowie das Medien- und Sportrecht. Sollten sich Rechtsgebiete in Prozessen überschneiden können die Klienten von dem Konstrukt der Rechtsanwaltspartnerschaft profitieren.

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