Das Steuerrecht

Im Steuerrecht, einem speziellen Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts, wird geregelt, welche Steuern festgesetzt und erhoben werden können. Gesetzlich geregelt ist das Steuerverfahren hauptsächlich in der Abgabenordnung. Darüber hinaus verteilt sich das materielle Steuerrecht, das insbesondere die konkrete Höhe der subjektiven Steuerschuld konkretisiert, in vielen Einzelgesetzen. Darüber hinaus zählen auch die Vorschriften zur Finanzgerichtsbarkeit und zur Steuerverwaltung zum Steuerrecht im weiteren Sinne. In § 3 AO (Abgabenordnung) ist der Begriff der Steuer legal definiert. Zusammengefasst handelt es sich um eine Leistung, die von einem öffentlich-rechtlichen Träger erhoben wird. Dazu zählen sowohl Bund, Land als auch Gemeinde. Das Besondere ist, dass die auferlegte Leistung keine Gegenleistung begründet. Bedingung ist allerdings, dass die Steuerpflicht in einem konkreten Tatbestand geregelt wird. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist derjenige zur Leistung verpflichtet.

Es handelt sich beim Steuerrecht um ein autonomes Rechtsgebiet. Wenn öffentlich-rechtliche Institutionen dazu ermächtigt sind, Steuern zu erheben, muss das Gesetz auch die Beziehung zum Steuerpflichtigen konkretisieren.

Die eindeutige Zuordnung als eigenständiges Rechtsgebiet ist vor allem deswegen wichtig, weil auch im Steuerrecht Begrifflichkeiten gebraucht werden, die beispielsweise auch im Zivilrecht Verwendung finden. Nichtsdestotrotz kann die Bedeutung zwischen den Rechtsgebieten durchaus variieren.

Zu differenzieren ist ferner zwischen dem besonderen und dem allgemeinen Steuerrecht. Allgemeine Gesetze wirken wie eine vorgezogene Klammer. Das bedeutet, dass allgemeine Gesetze bei der Beachtung von besonderen Vorschriften zu beachten sind. Sie gelten für alle Einzelsteuergesetze, wie zum Beispiel das Körperschaftssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz oder das Einkommensteuergesetz.

Bei der Festlegung von Abgaben hat der Staat die Grundprinzipien des Steuerrechts zu beachten. Das wichtigste Prinzip ist, dass eine Besteuerung nicht willkürlich erfolgen darf. Vielmehr ist die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entscheidend. Des Weiteren muss die erhobene Steuer gesetzmäßig sein. Das bedeutet, dass die Erhebung auf ein Gesetz zurückgeführt werden muss. Ein weiteres wichtiges Steuerprinzip ist die gleichmäßige Erhebung. Bei identischer Leistungsfähigkeit zwischen zwei Steuerpflichtigen dürfen keine Unterschiede im Hinblick auf das Verfahren und die Berechnung gemacht werden.

Es gibt eine Vielzahl von Arten, wie Steuern erhoben werden können. Dazu zählen beispielsweise direkte Steuern, bei denen der Steuerpflichtige die Leistung unmittelbar an den öffentlichen Träger abführt. Indirekte Steuern werden demgegenüber von einem Dritten geleistet, der damit für den finanziell Belasteten aufkommt.

Eine besonders hohe Relevanz hat das Steuerrecht für viele Unternehmer. Sie sind unter Umständen dazu verpflichtet, Buch zu führen. Die Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 HGB (Handelsgesetzbuch). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sowohl die getätigten Handelsgeschäfte als auch die daraus erwirtschafteten Umsätze ordnungsgemäß kennzeichnen. Da die Buchführungspflicht vom Gewinn des jeweiligen Unternehmers abhängig ist, gibt es Ausnahmen. Erst wenn eine geregelte Umsatzgrenze überschritten worden ist, muss das Unternehmen Buch führen. Die Grenzen sind in § 141 AO festgelegt.

Weiterführende Links: Wikipedia , Wirtschaftslexikon, Urteile aus dem Steuerrecht

Unsere Empfehlung:

Rechtsanwalt Manfred Nümann
Oststr. 15
50996 Köln-Rodenkirchen

hier klicken
Unsere Empfehlung:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vögeli
Dresdener Strasse 8
52068 Aachen

hier klicken

Tragen Sie sich doch noch heute ein und profitieren von unserem breiten Leistungsumfang!