Das Strafrecht, Kriminalrecht

Das Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, da es das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist festgelegt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine bestimmte Handlung strafbar ist und welche Folgen die Straftat nach sich zieht. Das Strafrecht schützt die elementaren Rechtsgüter wie Leib und Leben, persönliche Würde und Eigentum.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit befinden sich im ersten Teil des Strafgesetzbuchs: Hier wird beispielsweise zwischen dem Täter und dem Teilnehmer einer Straftat unterschieden. Aber auch die Rechtfertigungsgründe einer Tat, wie Notwehr und Notstand werden im allgemeinen Teil beschrieben.

Der besondere Teil des Strafgesetzbuchs enthält die abstrakten Beschreibungen der strafrechtlich erheblichen Handlungen, die sogenannten "Straftatbestände" und deren Rechtsfolgen.

Die Aufgabe der Gerichte liegt nun darin, diese mit Leben zu erfüllen, also zu überprüfen, ob eine bestimmte Handlung unter einen Straftatbestand gefasst werden kann.

Damit z.B. eine Tötung den Straftatbestand des Mords erfüllt, verlangt das Strafgesetzbuch das Vorliegen von bestimmten Mordmerkmalen. Eines davon stellt die Heimtücke dar. Für diesen abstrakten Begriff hat die Rechtsprechung nun im Laufe der Jahre bestimmte Voraussetzungen entwickelt: Das Tatopfer muss arglos und infolge seiner Arglosigkeit wehrlos gewesen sein, was wiederum der Täter ausgenutzt haben muss.

Da es durch die Rechtsprechung maßgeblich geprägt wird, spiegelt das Strafrecht auch im besonderen Maße gesellschaftliche Entwicklungen und deren Moralvorstellungen wider. Aber auch der Gesetzgeber muss immer wieder auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. So beispielsweise, weil der Straftatbestand des Betrugs nicht mehr ganz mit der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten eines Betrugs Schritt halten konnte. Er führte daher den Sondertatbestand des Computerbetrugs ein.

Die Straftatbestände regeln aber nicht nur die Voraussetzungen der Strafbarkeit, sondern auch deren Folgen. Während früher ausschließlich der Sühnegedanke im Vordergrund stand, wird heute neben dem Schutz der Allgemeinheit mit der Bestrafung auch das Ziel verfolgt, den Täter zu resozialisieren und ihn dadurch von weiteren Straftaten abzuhalten. In besonderem Maße spiegelt sich der Resozialisierungsgedanke in der Möglichkeit wider, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn die Sozialprognose des Täters günstig ist. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Einbindung eines Täters in die Arbeitswelt, eine stabile Familie oder sonstige soziale Bindungen eine Straftat effektiver verhindern können als ein Gefängnisaufenthalt.

Neben dem materiellen Strafrecht gibt es auch das formelle Strafrecht in Form der Strafprozessordnung. Diese schreibt vor, wie ein Strafprozess ordnungsgemäß durchgeführt wird, also zum Beispiel, welche Beweise verwertet werden dürfen und welche nicht.

Weiterführende Links: Wikipedia , Wirtschaftslexikon, Urteile aus dem Steuerrecht

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